Die neue Umweltinformationsrichtlinie im Spannungsfeld von europäischer Eigentumsgewährleistung und privatem Informationsinteresse.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
BBR: Z 121
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Abstract
Der Beitrag setzt sich mit der seit der Aarhus-Konvention zunehmenden Tendenz der Gemeinschaft auseinander, den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zugunsten privater Informationsinteressen zu vermindern. Dieser Konflikt wird anhand der Novellierung der Umweltinformationsrichtlinie aufgezeigt. In deren Rahmen ist das Informationsrecht Privater erheblich verbessert worden. Die ursprüngliche Richtlinie räumte den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, eine Regelung zu treffen, nach welcher der Auskunftsanspruch abgelehnt werden konnte, wenn die begehrten Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellten. Nunmehr besteht für die Mitgliedstaaten zwar weiterhin die Möglichkeit, diesen Umstand als Ablehnungsgrund anzuerkennen, doch erfordert dies eine zugunsten des Informationsinhabers ausgefallene Abwägung. Vor diesem Hintergrund drängt sich die Frage auf, ob eine solche Abwägungsoffenheit mit dem auch im Gemeinschaftsrecht gewährleisteten Eigentumsschutz vereinbar ist. difu
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Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 3
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S. 133-140