Grundfragen kommunaler Kompetenzen - Am Beispiel deutsch-deutscher Städtepartnerschaften.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Abstract

Angesichts der gemeinsamen demokratischen Wurzeln von Staat und Gemeinden ist die Garantie kommunaler Selbstverwaltung kein Grundrecht gegnüber dem Staat. Gemeinden können selbst auch nicht Grundrechtsträger sein. Vielmehr haben Staat und Gemeinden die Aufgabe, alle Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Bürger ihre Grundrechte ausüben können. Die freiheitsfördernde und freiheitssichernde Funktion der Gemeinden im gewaltendteilenden Rechtsstaat schließt ein allgemeinpolitisches Mandat der Gemeinden aus. Auch für eine kommunale Außenpolitik gibt es keine Kompetenz. Der Abschluß deutsch-deutscher Städtepartnerschaften gehört zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Artikels 28 II GG, soweit solche Vereinbarungen nach ihrer Zielsetzung den Lebensinteressen der eigenen Bürger der jeweiligen Gemeinde dienen sollen. (-z-)

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Bundesrecht, Landesrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunale Zusammenarbeit, Kompetenz, Städtepartnerschaft, Kompetenzverteilung, Recht, Verfassungsrecht

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 121(1990), Nr.2, S.33-39, Lit.

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Bundesrecht, Landesrecht, Kommunalrecht, Kommunalpolitik, Kommunale Selbstverwaltung, Kommunale Zusammenarbeit, Kompetenz, Städtepartnerschaft, Kompetenzverteilung, Recht, Verfassungsrecht

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