Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Ferienwohnungen nach Maßgabe der Neuregelung des § 13 a BauNVO.
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0029-859X
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ZLB: R 622 ZB 1139
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RE
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Abstract
Am 13. Mai 2017 ist § 13 a BauNVO in Kraft getreten. Dies ist Ausfluss der jahrzehntelangen und aufgrund neuerer Rechtsprechung einiger Oberverwaltungsgerichte ihren Höhepunkt erreichenden Streitigkeiten um die bauplanungsrechtliche Einordnung der Ferienwohnungen. Durch die Neuregelung hat sich die Problematik freilich (noch) nicht erledigt. Der Beitrag versucht, die verschiedenen Konstellationen und Problemlagen darzustellen sowie insoweit die Relevanz der Neuregelung einzubinden. Analysiert wird auch die praxisrelevante Frage nach einer etwaigen Rückwirkung einschließlich der dazu jüngst ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Oktober 2017 (4 CN 6.17).
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Die Öffentliche Verwaltung
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Nr. 10
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S. 396-406