Der Kampf um die Wahlfreiheit im Kaiserreich. Zur parlamentarischen Wahlprüfung und politischen Realität der Reichstgaswahlen 1871-1914.
Droste
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DE
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Düsseldorf
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ZLB: 2003/1993
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DI
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Abstract
Der Reichstag des Kaiserreiches ging aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung hervor. Ihm gehörten 397 Abgeordnete an, die mit absoluter Mehrheit gewählt wurden. Ungeachtet des vergleichsweise fortschrittlichen Wahlrechts stand bei den Reichstagswahlen der Grundsatz der freien Wahl - heute Voraussetzung der demokratischen Legitimation parlamentarischer Körperschaften - noch keineswegs fest. Um die Freiheit und Korrektheit der Wahlen wurde stets aufs neue heftig gestritten. Nach jeder Reichstagswahl wurde über unzulässige Wahlbeeinflussungen protestiert oder ein fehlerhaftes Wahlverfahren moniert. Darin zeigte sich die elementare Spannung zwischen dem Reichstagswahlrecht und den beharrenden Kräften in Staat und Gesellschaft. Das Forum, auf dem der Streit um die Wahlfreiheit geführt wurde, war die Wahlprüfung im Reichstag. Bei der Legitimation der Mandate besaß der Reichstag außergewöhnlich weitreichende Kompetenzen. Er konnte Zeugen befragen und Beweise erheben lassen. Er allein entschied,ob ein Mandat annulliert wurde oder nicht. Durch seine Voten konnte er normative Vorgaben für künftige Wahlen machen. Der Autor untersucht die Institution der Wahlprüfung, die jeder Stimmberechtigte in Anspruch nehmen konnte. Er stützt sich dabei vor allem auf die Wahlprüfungsakten des Reichstags, die zu den Entdeckungen der jüngeren historischen Wahlforschung zählen. Die Auswertung zeigt, mit welchem Erfolg und welchem Engagement das Parlament zur Sicherung der Wahlfreiheit und damit zur Modernisierung des Kaiserreichs beitrug. Die Bilanz des Historikers fällt zwiespältig aus: Bis in die 1890er Jahre hinein setzte der Reichstag sein Recht, Wahlen zu prüfen, häufig als Hebel ein, um die Freiheit der Wähler und die eigene Stellung gegenüber der Regierung zu verbessern. Nach der Jahrhundertwende dagegen richtete sich die regierungsnahe Mehrheit bei der Legitimation der Mandate zunehmend an den Interessen der Reichsleitung aus. Der Reichstag trug so am Ende bei der Wahlprüfung weder zur Demokratisierung noch zur Parlamentarisierung bei: Die gouvernementalen Parteien hatten sich angesichts der herandrängenden Massen im Vorhof der Macht wohnlich eingerichtet. difu
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Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien; 136