Alte Städte - Alte Dörfer. Gestalten und Erhalten durch örtliche Vorschriften.

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1987

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SEBI: 87/5189-4
IRB: 64ALT

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Gegenstand der Broschüre sind solche örtlichen Bauvorschriften, deren Rechtsgrundlage in Art. 91 Abs. 1 Nr. 2 BayBO enthalten ist. Diese Bestimmung gibt den Gemeinden die Möglichkeit, durch Gestaltungssatzungen örtliche Bauvorschriften über besondere Anforderungen an bauliche Anlagen und Werbeanlagen zu erlassen, soweit das zum Schutz bestehender Bauten, Straßen, Plätze und Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung oder zum Schutz von Bau- und Naturdenkmälern erforderlich ist. Mit einer Fülle von Fotographien werden typische Gestaltungsformen und wünschenswerte Maßnahmen illustriert. cp/difu

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München: (1987), 156 S., Abb.

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