Die Rechtsstellung der Gemeinden und Gemeindeverbände als Gewährträger ihrer Sparkassen.

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SEBI: 70/414

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Zusammenfassung

Die eigenartige Organisation der Sparkassen, insbesondere die Haftung der sie tragenden Körperschaften und die damit verbundene günstige Besteuerung, verschafft ihnen im Wirtschaftsleben eine besondere Stellung, die nicht unumstritten ist. Nach einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung der Sparkassen werden zunächst die allgemeinen Rechtsbeziehungen zwischen Gewährträger und der Sparkasse als einer kommunalen Anstalt untersucht, sodann die Haftung des Gewährträgers und die Personalhoheit der Sparkassen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Es wird des öffentlichen Rechts dennoch relativ eng an den Gewährträger und dessen räumliches Hoheitsgebiet gebunden sind. Die Sparkassenaufsicht ist eine der Kommunalaufsicht weitgehend angeglichene Rechtsaufsicht des Staates über die Sparkassen, die jedoch den Gewährträger in seinen Rechten nicht beeinflußt.

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Sparkasse, Trägerschaft, Gemeinde, Gemeindeverband, Gewährleistung, Kommunalverfassung, Recht, Wirtschaft

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Münster, (1969) XXX, 160 S., Lit.; Zus.

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Sparkasse, Trägerschaft, Gemeinde, Gemeindeverband, Gewährleistung, Kommunalverfassung, Recht, Wirtschaft

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