Die Einführung der Doppik bei Kommunen im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements.
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Datum
2006
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Münster
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ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: 4-2008/606
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
DI
Autor:innen
Zusammenfassung
Als erstes Bundesland verabschiedete NRW das Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF), das am 1.1.2005 in Kraft getreten ist und die Doppik für Kommunen verbindlich vorschreibt. Die nordrhein- westfälischen Kommunen haben bis zum 01.01.2009 Zeit, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Der erste Gesamtabschluss ist bis zum 31.12.2010 vorzulegen. Im Rahmen der Arbeit werden die notwendigen Maßnahmen zur Einführung des NKFs in NRW aufgezeigt. Dabei werden die Erfordernisse deutlich, die zur Umstellung des Rechnungswesens notwendig sind. Insbesondere wird auch gezeigt, dass eine Umstellung auf das NKF mit den damit verbundenen Zielen über eine reine Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik darüber hinausgeht und mit der Einführung des NKFs auch Wahlrechte verbunden sind. Um einen möglichst vollständigen Überblick über die Einführung des NKFs zu geben, werden sowohl theoretische als auch praktische Aspekte berücksichtigt. Die Untersuchung gliedert sich in fünf Abschnitte. Im Verlauf der Arbeit werden zunächst wesentliche Aspekte der Kameralistik als bestehendem zahlungsorientierten Rechnungswesen der Kommunen mit dem zukünftigen ressourcenverbrauchsorientierten NKF verglichen, die Einbindung der Kosten- und Leistungsrechnung in beiden Rechnungswesen aufgezeigt und die Erfordernisse - Eröffnungsbilanz und Erstellen des Gesamtabschlusses - als gesetzlich normierte Anforderung und die Erfordernisse bei Einsatz der Neuen Steuerung und interne Vorbereitungen als nicht normierte Anforderungen beschrieben. Die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements am Beispiel der Stadt Münster zeigt die praktische Vorgehensweise bei der Umsetzung der NKF-Einführung. goj/difu
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Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
VII, 101 S.