Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Das Verhältnis von Art. 87 Abs. 1 EG zu Art. 86 Abs. 2 EG nach der Altmark Trans-Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Finanzierung des Luftverkehrs.

Deuster, Jan
Lit
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Datum

2007

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Herausgeber

Lit

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

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Standort

ZLB: 2008/1079

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Zusammenfassung

Der EuGH hatte in der Grundsatzentscheidung Altmark Trans die Finanzierung von Daseinsvorsorgeleistungen vom Beihilfenbegriff ausgenommen, soweit vier im Altmark Trans Urteil aufgestellte Kriterien erfüllt sind, die wiederum teils dem Tatbestand des Art. 86 Abs 2 EG entnommen wurden. Daher muss die Frage nach dem Verhältnis zwischen Art. 87 Abs. 1 und Art. 86 Abs. 2 EG neu gestellt werden. Die Arbeit beschreibt und analysiert die neue Beihilfendogmatik des EuGH und der Europäischen Kommission anhand der Finanzierung von Verkehrsleistungen und Infrastrukturen im Luftverkehrssektor.

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Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

XLI, 304 S.

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Serie/Report Nr.

Kölner Schriften zum Internationalen und Europäischen Recht; 16

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