Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Das Verhältnis von Art. 87 Abs. 1 EG zu Art. 86 Abs. 2 EG nach der Altmark Trans-Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Finanzierung des Luftverkehrs.

Lit
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Lit

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2008/1079

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Der EuGH hatte in der Grundsatzentscheidung Altmark Trans die Finanzierung von Daseinsvorsorgeleistungen vom Beihilfenbegriff ausgenommen, soweit vier im Altmark Trans Urteil aufgestellte Kriterien erfüllt sind, die wiederum teils dem Tatbestand des Art. 86 Abs 2 EG entnommen wurden. Daher muss die Frage nach dem Verhältnis zwischen Art. 87 Abs. 1 und Art. 86 Abs. 2 EG neu gestellt werden. Die Arbeit beschreibt und analysiert die neue Beihilfendogmatik des EuGH und der Europäischen Kommission anhand der Finanzierung von Verkehrsleistungen und Infrastrukturen im Luftverkehrssektor.

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

XLI, 304 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Kölner Schriften zum Internationalen und Europäischen Recht; 16