Haftung für Auskunft im Baugenehmigungsverfahren. BGB § 839. OBG NW § 39 Abs. 1 b. BGH, Urteil vom 5.5.1994 - III ZR 28/93 -, OLG Düsseldorf.
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Datum
1994
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Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
0721-7390
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Die im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens an den Antragsteller gerichtete, schriftliche und vom Amtsleiter unterzeichnete Mitteilung der unteren Bauaufsichtsbehörde, daß gegen das Bauvorhaben keine planungs- und baurechtlichen Bedenken bestehen, kann geeignet sein, bei dem Adressaten - aber auch bei einem Dritten, der am Erwerb des Objekts zur Durchführung des Bauvorhabens interessiert ist - ein schutzwürdiges Vertrauen in die Richtigkeit der Auskunft zu begründen, das Grundlage für Vermögensdispositionen sein kann. Leitsatz. Im vorliegenden Fall war ein Bauantrag gestellt worden, bevor ein Bescheid zur Bauvoranfrage erteilt worden war. Der BGH sieht in der Auskunft zwar keinen förmlichen Bauvorbescheid, Zeitpunkt und Form des Schreibens begründen aber dennoch eine Amtshaftung.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Umwelt- und Planungsrecht
Ausgabe
Nr.8
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S.299-301