MHRG § 5; WiStrG § 5. Unverbindlichkeit der Wesentlichkeitsgrenze des Wirtschaftsstrafgesetzes für Mieterhöhung. OLG Hamm, Rechtsentscheid v.23.11.1982 - Az 4 ReMiet 10/82.
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1984
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Eine Mieterhöhung nach § 5 MHRG (durch Umlage gestiegener Kapitalkosten auf die Mieter) wird nicht begrenzt durch die Vorschrift des § 5 WiStrG, nach der es ordnungswidrig ist, für die Vermietung von Wohraum unangemessen hohe Entgelte zu fordern, die fuer die Vermietung von Räumen vergleichbarer Art in derselben oder in einer vergleichbaren Gemeinde üblicherweise gezahlt werden, nicht unwesentlich übersteigen (Überschreitung der sog. Wesentlichkeitsgrenze). -z-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.34, S.1915-1916, Lit.