Erlaß der Grundsteuer für leerstehende Wohnungen.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Dass der Grundsteuererlass für leerstehende Wohnungen bisher offenbar für die Praxis keine allzu große Bedeutung hatte, dürfte in erster Linie mit der Situation am Wohnungsmarkt zu begründen gewesen sein, die eine Vermietung von Wohnungen meist ohne Schwierigkeiten zuließ. Nunmehr hat sich diese Situation jedoch grundlegend geändert. Davon betroffene Hauseigentümer sollten deshalb, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, gegenüber der Gemeinde auch ihre Rechte geltend machen und noch innerhalb der bis zum 31.3.86 laufenden Antragsfrist einen entsprechenden Erlassantrag für 1985 stellen. (rh)

Description

Keywords

Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 38(1986), Nr.2, S.34-38, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries