Erlaß der Grundsteuer für leerstehende Wohnungen.
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ZZ
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SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
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Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
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Zusammenfassung
Dass der Grundsteuererlass für leerstehende Wohnungen bisher offenbar für die Praxis keine allzu große Bedeutung hatte, dürfte in erster Linie mit der Situation am Wohnungsmarkt zu begründen gewesen sein, die eine Vermietung von Wohnungen meist ohne Schwierigkeiten zuließ. Nunmehr hat sich diese Situation jedoch grundlegend geändert. Davon betroffene Hauseigentümer sollten deshalb, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, gegenüber der Gemeinde auch ihre Rechte geltend machen und noch innerhalb der bis zum 31.3.86 laufenden Antragsfrist einen entsprechenden Erlassantrag für 1985 stellen. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 38(1986), Nr.2, S.34-38, Lit.
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Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung