Erlaß der Grundsteuer für leerstehende Wohnungen.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
IRB: Z 906
BBR: Z 287
IRB: Z 906
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Dass der Grundsteuererlass für leerstehende Wohnungen bisher offenbar für die Praxis keine allzu große Bedeutung hatte, dürfte in erster Linie mit der Situation am Wohnungsmarkt zu begründen gewesen sein, die eine Vermietung von Wohnungen meist ohne Schwierigkeiten zuließ. Nunmehr hat sich diese Situation jedoch grundlegend geändert. Davon betroffene Hauseigentümer sollten deshalb, sofern sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, gegenüber der Gemeinde auch ihre Rechte geltend machen und noch innerhalb der bis zum 31.3.86 laufenden Antragsfrist einen entsprechenden Erlassantrag für 1985 stellen. (rh)
Description
Keywords
Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 38(1986), Nr.2, S.34-38, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wohnraum, Steuerrecht, Grundsteuer, Gemeinde, Erlass, Wohnungsleerstand, Recht, Wohnung