Standardvorgaben der infrastrukturellen Daseinsvorsorge.
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DE
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Berlin
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1869-9324
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EDOC
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Abstract
Die Länder führen über die Fachministerbundeskonferenzen und zahlreiche Fachausschüsse einen umfassenden Informationsaustausch zur Daseinsvorsorge, jedoch ohne Abstimmung zur Vereinheitlichung der Standards. Im föderalen System bestehen deshalb aufgrund unterschiedlicher fachlicher oder politischer Positionen sowie auch unterschiedlicher raumstruktureller Gegebenheiten häufig unterschiedliche Standards. Aus diesen Gründen ist der Überblick wichtig, welche Standards von den Fachplanungen der Länder und in welcher Breite ihrer Ausprägung angewandt werden. Die dargestellten Ergebnisse können bei der Vielzahl der Informationen nur einen Ausschnitt mit wesentlichen Ergebnissen der Untersuchung wiedergeben. Es wurden zu ausgewählten Bereichen sozialer Infrastruktur, die in der Zuständigkeit der öffentlichen Hand liegen, verbindliche Standards ermittelt. Untersucht und erfasst wurden die Standardvorgaben von/aus: Kommunal- und Gemeindeordnungen, Bildung (allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen, Erwachsenen Bildung), Sporteinrichtungen (Schul- und Breitensport), Gesundheitsversorgung (ambulant und stationär), Katastrophenschutz, Erreichbarkeit/ÖPNV, Raumordnung. Die Untersuchung erfolgte durch eine Auswertung der Gesetze, Richtlinien, Verwaltungserlasse sowie eine Befragung der Landesplanungen und Fachplanungen der 16 Bundesländer und Stadtstaaten über leitfadengestützte Interviews.
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22 S.
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BMVBS-Online-Publikation; 13/2010