Grundfragen des allgemeinen österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts.
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1981
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Das österreichische Verwaltungsverfahrensrecht ist - anders als das Verwaltungsverfahrensrecht der BRD - justizförmig gestaltet; es enthält demgemäß auch ein besonders ausgebildetes Rechtsschutzverfahren. Seit seinem Erlass im Jahre 1925 wurde das Verwaltungsverfahrensrecht durch die Judikatur in vielen Punkten unter steter Bedachtnahme auf den Gedanken des Rechtsschutzes weiterentwickelt. Durch die ständige Weiterentwicklung der Lehre vom öffentlichen Recht und vom Prozessrecht wurden Bruchstellen sichtbar, die einer Lösung durch den Gesetzgeber bedürften. Zum Begriff der Partei und ihrer Rechte sowie zum Bescheidbegriff. bm
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 34(1981)Nr.5, S.160-167, Lit.