Umweltschutz durch Versicherungen? Umwelthaftpflichtversicherung setzt Umweltqualitätsziele effektiver um.
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1991
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ZZ
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SEBI: Zs 2751-4
IRB: Z 1108
BBR: Z 447
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BBR: Z 447
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Zusammenfassung
Die Einwirkungsmöglichkeiten des Staates auf die Produktionsabläufe in Unternehmen mit dem Ziel einer besseren Absicherung gegen Umweltschäden sind begrenzt. Aus dieser Erfahrung heraus präsentiert der Beitrag den Vorschlag, über eine Umwelthaftpflichtversicherung marktkonform ein Steuerungsinstrument zu schaffen. Versicherungen hätten ein eigenes ökonomisches Interesse, die Produktion der bei ihnen versicherten Unternehmen hinsichtlich des Umweltschadenrisikos zu bewerten. Über die Prämienhöhe würden ökonomische Anreize an die Unternehmen gegeben. Ausgangspunkt und Anlaß für solche Überlegungen bietet vor allem das neue, Anfang 1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz. Der Aufsatz untersucht, ob dieses Gesetz eine tragfähige Grundlage bildet, auf der Unternehmen für Umweltschäden haftbar gemacht werden können. Hier zeigen sich noch deutliche Lücken. Es wird weiter erörtert, wie Umwelthaftpflichtversicherungen mit anderen Steuerungsinstrumenten zusammen wirksam werden könnten. Risiken einer Versicherungspflicht, vor allem indem eine Scheinsicherheit vorgespiegelt wird, werden ebenfalls angesprochen. Das Verursacherproblem, die Berührungspunkte von Umwelthaftpflicht und Raumplanung sind Gegenstand der beiden letzten Abschnitte. (wb)
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In: RaumPlan., (1991), Nr.54, S.151-155, Lit.