Raumordnerische Gesichtspunkte bei der Ausweisung von Orten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe "Erholung" in Regionalen Raumordnungsprogrammen, dargestellt am Beispiel des Verbandes Großraum Braunschweig.

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SEBI: 81/6141-4

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Abstract

Die Maßnahmen der Raumordnung für Freizeit und Erholung erstrecken sich im wesentlichen auf zwei Bereiche, zum einen auf die Sicherung und Entwicklung von Erholungsgebieten, zum anderen auf die Zuweisung der besonderen Entwicklungsaufgabe "Erholung" für Gemeinden oder Gemeindeteile. Gegenstand der Arbeit ist der zweite Bereich, der sich mit der Zuweisung beschäftigt, wobei Überschneidungen mit dem Bereich der Sicherung und Entwicklung von Erholungsgebieten nicht ausgeschlossen werden. Ziel der Arbeit ist es, ein Instrumentarium zu erstellen als Beitrag für einen theoretischen Unterbau der gegenwärtigen Erholungs-Ort-Zuweisung. Der gewählte Ansatz ist primär nach raumordnerischen Gesichtspunkten ausgerichtet. ed/difu

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Erholungsort, Funktionszuordnung, Bewertung, Entwicklungsplanung, Auswahlkriterium, Zentraler Ort, Siedlungsgeographie, Raumordnung, Freizeit, Erholung, Methode

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Braunschweig:Selbstverlag (1978), ca. 230 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.(geogr.Diplomarbeit; Braunschweig 1978)

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Erholungsort, Funktionszuordnung, Bewertung, Entwicklungsplanung, Auswahlkriterium, Zentraler Ort, Siedlungsgeographie, Raumordnung, Freizeit, Erholung, Methode

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