Operation Gartenzwerg.
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1986
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Am 28.4.1984 verabschiedete der Bundesrat das "Gesetz zur Neuregelung der steuerlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums". Es werden die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzeswerkes dargestellt, das am 1.1.1987 in Kraft tritt. U.a. legt das Gesetz eine einheitliche Fördergrenze für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser von je 300.000 DM fest. 8 Jahre lang können jeweils 5 % dieser Investitionen nach § 10 e EStG wie Sonderausgaben von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Die Steuerbegünstigung setzt die tatsächliche Nutzung durch den Steuerpflichtigen voraus. Die Nutzungswertbesteuerung wird abgeschafft. Es werden auch die Übergangsregelungen für vor dem 1.1.1987 erworbene oder fertiggestellte Objekte aufgeführt. (hb)
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Schlagwörter
Gesetz , Eigennutzung , Wohneigentum , Steuerrecht , Steuerfreibetrag , Steuervergünstigung , Bauherr , Einkommensteuergesetz , Förderung , Neuregelung , Käufer , Aufwendung , Sonderausgabe , Recht , Wohnung
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Bau-Markt, Gütersloh 85(1986), Nr.8, S.407, Abb.
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Stichwörter
Gesetz , Eigennutzung , Wohneigentum , Steuerrecht , Steuerfreibetrag , Steuervergünstigung , Bauherr , Einkommensteuergesetz , Förderung , Neuregelung , Käufer , Aufwendung , Sonderausgabe , Recht , Wohnung