Mietvorvertrag, Anmietrecht, Vormietrecht und Optionsrecht - vier unterschiedliche Rechtsbegriffe des Mietrechts.
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
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Zusammenfassung
Die obengenannten Begriffe werden gelegentlich im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietvertraegen oder in solchen Vertraegen selbst gebraucht, ohne dass sich vielfach die Parteien ueber ihren Sinn und ihre rechtliche Bedeutung im klaren sind.Oft werden sie auch aus anderen Mietvertraegen oder Vertragsformularen einfach uebernommen.Es ist aber fuer die Parteien nicht ungefaehrlich, sich gewisser Rechtsbegriffe zu bedienen, deren Inhalt sie nicht genau kennen. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungsrecht, Mietrecht, Vertrag, Mietvertrag, Vorvertrag, Mietrecht, Optionsrecht, Begriffsbestimmung
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1982)Nr.5, S.119-121
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Wohnungsrecht, Mietrecht, Vertrag, Mietvertrag, Vorvertrag, Mietrecht, Optionsrecht, Begriffsbestimmung