Instandhaltungsrückstellung und Werbungskostenabzug.
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SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
IRB: Z 866
BBR: Z 281
IRB: Z 866
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Zusammenfassung
Das hessische Finanzgericht hat entschieden, dass Beiträge eines Wohnungseigentümers zur Instandhaltungsrücklage bereits bei deren Zuführung zur Rücklage als Werbungskosten absetzfähig seien. Ob der Verwalter in dem Veranlagungszeitraum auch tatsächlich Instandhaltungsarbeiten durchführen lasse und diese aus der Instandhaltungsrücklage entlohne, sei unerheblich. Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung unter Bezugnahme auf § 11 I 1 EStG damit, dass der einzelne Wohnungseigentümer die wirtschaftliche Verfügungsmacht über den entsprechenden Betrag mit der Leistung an die Gemeinschaft/Verwaltung verloren habe. Die Konsequenzen aus diesem Urteil erläutert der Autor. (rh)
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Instandhaltung, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Instandhaltungsrücklage, Werbungskosten, Wohnungsrecht
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 33(1984), Nr.11, S.204, Lit.
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Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Instandhaltung, Steuerrecht, Einkommensteuergesetz, Instandhaltungsrücklage, Werbungskosten, Wohnungsrecht