Auslandseinsätze der deutschen Bundeswehr. Verfassungsrechtliche Möglichkeiten und Grenzen.

Kovac
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Kovac

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Hamburg

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2006/2610

item.page.type

item.page.type-orlis

DI
RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Obwohl Deutschland heute "von Freunden" umzingelt ist, stellt sich doch immer dringender die Frage nach der Zulässigkeit eines Auslandseinsatzes der deutschen Bundeswehr. So entspricht es gerade dem Selbstverständnis der wiedervereinigten Bundesrepublik, dass es sich aktiv an militärischen Operationen auf der ganzen Welt beteiligt. Dieser Wandel im Selbstverständnis hat dazu geführt, dass sich heute deutsche Soldaten auf der ganzen Welt im Einsatz befinden. Da diese Auslandseinsätze in den verschiedensten Rahmen stattfinden und den unterschiedlichsten Zielen dienen, stellt sich die Frage nach den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, welche die Verfassung für solch einen Einsatz vorsieht. Es werden die vielfältigen völkerrechtlichen Probleme berücksichtigt und die aktuellen Formen des Auslandseinsatzes untersucht und einer verfassungs- und völkerrechtlichen Überprüfung unterzogen. So wird nicht nur der Auslandseinsatz zur Bekämpfung des Terrorismus untersucht, sondern z.B. auch der Rettungseinsatz zur Befreiung von deutschen Staatsangehörigen aus einem fremden Land. Darüber hinaus untersucht der Autor auch die formellen Voraussetzungen, die für die Zulässigkeit eines Auslandseinsatzes erfüllt sein müssen. Insoweit werden nicht nur die verfassungsrechtlichen Vorgaben, sondern auch die gesetzlichen Vorgaben des Parlamentsbeteiligungsgesetzes auf ihre Vereinbarkeit und ihre Konsequenzen hin untersucht. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

369 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries

Verfassungsrecht in Forschung und Praxis; 30