Schutz der Wohnbevölkerung gegen Verdrängung. Zum Instrumentarium des Städtebaurechts.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Abstract

Die Anwendung der städtebaulichen Instrumente in einer typischen Gemengelage von städtebaulichen und wohnungspolitischen Belangen kann nicht zur Folge haben, die Anwendung städtebaulicher Instrumente aus derartigen Gemengelagen zurückzuziehen. Die unterschiedlichen Schutzbereiche der Normen des Wohnungs- und Mietrechts sowie des Städtebaurechts lassen sich auch eindeutig abgrenzen. Dies ergibt sich schon daraus, dass auch aus § 39 h BBauG - ebensowenig wie aus § 15 StBauFG - kein Individualschutz zum Beispiel von Mietern gegen Kündigungen erwachsen kann. Der Genehmigungsvorbehalt nach § 39 h III Nr. 3 BBauG kann daher nur dort greifen, wo konkret städtebauliche Belange beeinträchtigt sind. rh

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Stadtplanung/Städtebau, Recht, Wohnen/Wohnung, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsbau, Wohnbevölkerung, Wohnungsbestand, Mietenpolitik, Städtebaurecht, Städtebauförderungsgesetz

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 4(1981)Nr.5, S.209-213, Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Recht, Wohnen/Wohnung, Stadtentwicklungsplanung, Wohnungsbau, Wohnbevölkerung, Wohnungsbestand, Mietenpolitik, Städtebaurecht, Städtebauförderungsgesetz

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