NRWKAG § 8. Wirtschaftlicher Vorteil bei der Erhebung von Straßenbaubeitraegen. OVG Münster, Urteil v. 25.10.1982 - Az. 2 A 1817/80.

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1983

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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

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Zusammenfassung

Zum wirtschaftlichen Vorteil der Allgemeinheit bei der Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Zur Einteilung der Straßen in Anliegerstraßen, Haupterschließungsstraßen und Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Mustersatzung des Innenministers über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 NRWKAG für straßenbauliche Maßnahmen. Wird der Ausbauzustand einer Straße erstmalig dem Durchgangsverkehr angepasst, fuührt die stärker gewordene Verkehrsbelastung dazu, dass ein wirtschaftlicher Vorteil der Eigentümer niedriger bemessen wird als bei einer Ausbaumaßnahme, die nicht mit einer Änderung der Verkehrsfunktion der Straße im Zusammenhang steht. Erhält eine Straße erstmalig den Ausbauzustand einer Hauptverkehrsstraße im Sinne der Mustersatzung, haben die Grundstückseigentümer keinen Anteil am Aufwand für die Fahrbahn zu tragen. -y-

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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.11, S.589-592, Lit.

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