Die Entwicklung des Gaststättenrechts in der Freien Reichsstadt Nürnberg seit dem 14. Jahrhundert.
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SEBI: 70/481
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DI
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Abstract
Jahrhunderte hindurch waren es Sitte, Gesetz und kirchliche Institutionen, die für die Berherbergung und Bewirtung des Fremden sorgten.So wurde z.B. bei den Germanen (im Gegensatz zu den Griechen und Römern) allgemeine und schrankenlose Gastfreundschaft als selbstverständliche Pflicht in völlig vertragsloser Form gewährt.Später wurde dies als Last empfunden; die Gastfreundschaft mußte durch Gesetze und Verordnungen zur Pflicht gemacht werden.Mit der Bevölkerungszunahme und der Entstehung der Städte als Handelsmittelpunkte erwiesen sich die bisherigen Formen privater und kirchlicher Gastlichkeit nicht mehr als ausreichend: so war die Zeit reif für die Entstehung eigener gewerblicher Herbergen, welche Gastlichkeit gegen Bezahlung gewährten.In Nürnberg gab es neben den öffentlichen Gastherbergen die sog.Zapfen- oder Leihgebenwirtschaften, deren Besitzer gekauften Wein über die Straße verkauften oder im Hause ausschenkten.Bis zum Dreißigjährigen Krieg erlebte Nürnberg durch seine günstige geographische und politische Lage einen raschen Aufschwung, der besonders dem Gastwirtsgewerbe förderlich war.Damit ergab sich das Bedürfnis nach rechtlichen Regelungen. chb/difu
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Gaststätte, Gastwirtschaftsrecht, Gastwirt, Gastgewerbe, Gewerbe, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte
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Erlangen-Nürnberg: Selbstverlag (1967), 168 S., Lit.(jur.Diss.; Erlangen-Nürnberg 1967)
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Gaststätte, Gastwirtschaftsrecht, Gastwirt, Gastgewerbe, Gewerbe, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte