Befangenheit von Bediensteten öffentlicher Gesellschaften als Gemeinderat.
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SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
IRB: Z 955
BBR: Z 47
IRB: Z 955
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Zusammenfassung
,,Befangenheit von öffentlich Bediensteten des Bundes und des Landes bzw. von Beschäftigten staatlicher und kommunaler Eigen- und Beteiligungsgesellschaften als Gemeinderäte - und vica versa als Landtags- und Bundestagsabgeordnete - ist dann anzunehmen, wenn der Gegenstand der Entscheidung in einem Sachzusammenhang mit ihrer Tätigkeit steht bzw. wenn die in der unmittelbar betroffenen Behörde oder Gesellschaft Beschäftigten als betroffen gelten.''
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Schlagwörter
Gemeinderatsmitglied, Befangenheit, Kommunalbediensteter, Gemeinderecht, Verwaltung, Recht
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 30 (1977), 5, S. 166-168
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Gemeinderatsmitglied, Befangenheit, Kommunalbediensteter, Gemeinderecht, Verwaltung, Recht