Die anrechenbare Wohnfläche im Mieterhöhungsbegehren.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Zusammenfassung
Die Wohnfläche ist bei einem Mieterhöhungsbegehren nur nach DIN 283 Bl. 2 i.d.F. v. 1962 zu ermitteln. Der Anwendungsbereich der Berechnungsverordnung II BV beschränkt sich dagegen allein auf die Ermittlung der Wohnfläche bei preisgebundenen Wohnungsbau. Für den freifinanzierten Wohnungsbau bedeutet die Verordnung lediglich Rechte des Bauherrn gegenüber der Bau- oder Steuerbehörde, nicht jedoch synonyme Pflichten des Mieters auf Anerkennung dieser Wohnfläche. Abschließend weist der Autor daraufhin, dass es im Interesse aller Beteiligten unerlässlich ist, bei Nennung von Vergleichsobjekten mit unterschiedlicher Wohnflächenberechnung eine Modifizierung auf DIN 283 vorzunehmen. rh
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Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietzins, Mieterhöhung, Wohnfläche, Nebenkosten, Miete, Berechnungsverordnung, Paragraph 2, Miethöhengesetz, DIN 283
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 33(1980)Nr.5, S.132-134, Lit.
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Recht, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Mietzins, Mieterhöhung, Wohnfläche, Nebenkosten, Miete, Berechnungsverordnung, Paragraph 2, Miethöhengesetz, DIN 283