Die Treuhandanstalt im System der Finanzverfassung des Grundgesetzes.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 96/2073

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Zusammenfassung

Die Treuhandanstalt (THA) wurde gegründet, um die zentralistisch strukturierte Wirtschaft der ehemaligen DDR in die Marktwirtschaft zu überführen. Ihr stehen daher eine Fülle von Aufgaben zu, sei es im Bereich der Unternehmensbegleitung, der Verwaltung von Vermögen von ehemaligen Massenorganisationen in der DDR; ferner diverse Finanzierungsaufgaben im Bereich des Haushalts- und Versicherungswesens. In diesem Zusammenhang werden die demokratische Legitimation sowie Struktur und die Aufgaben der THA erörtert. Im folgenden wird der Finanzhaushalt der THA im finanzverfassungsrechtlichen Kontext dargestellt. Schließlich wird die Finanzierung der Treuhandanstalt vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Normen eingehend durchleuchtet. Die sich daraus ergebenden Probleme (insbesondere bei der Kreditfinanzierung) werden aufgezeichnet und Lösungsansätze entwickelt. phb/difu

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XL, 212 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1760