Übertragung des Bewilligungsgeschäfts im Wohneigentumsbereich auf die Kreditinstitute.

Städtetag Nordrhein-Westfalen
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Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Köln

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ZLB: Zs 2851-4
IRB: Z 1814

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Abstract

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums für Haushalte mit Kindern durch die Gewährung von Darlehen in unterschiedlicher Höhe. Nicht zuletzt aufgrund der regional differenzierten Förderung gewinnt das Wohneigentumsprogramm insbesondere in den Kernstädten an Attraktivität. Nach dem bisherigen Bewilligungsverfahren erfolgt die komplette Bearbeitung der Förderanträge durch die Städte als Bewilligungsbehörde. Aus verschiedenen Gründen ist eine Verfahrensänderung geplant, bei der die Antragsteller in Zukunft nicht nur mit einem, sondern mit drei Ansprechpartnern zu tun haben, was zu weniger Bürgerfreundlichkeit führen würde. difu

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Eildienst. Städtetag Nordrhein-Westfalen

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Nr. 1

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S. 8-10

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