Stand der Technik bei der Holzspan- und Faserplattenherstellung aus der Sicht der Immissionsschutzbehörden.
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DE
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0018-3768
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IRB: Z 141
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Abstract
Bei Spanplattenwerken zielten die Betreiberpflichten darauf, Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG zu treffen. Dies bedeutet eine Fortschreibung der Emissionsbegrenzungen und der weiteren technischen Anforderungen. Hier haben sich in den letzten Jahren Fortschritte insbesondere hinsichtlich der Staub- und Geruchsemissionen ergeben. Weiterhin ist durch Verbesserungen der Meßtechnik ein qualitativer Sprung bei der Überwachung von Emissionen möglich geworden. Der vorliegende Text soll einen Oberblick über die wichtigsten, nach heutigem Stand der Technik an ein Spanplattenwerk zu stellenden Anforderungen geben.
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Holz als Roh- und Werkstoff
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Nr.2
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S.101-106