Rechtliche Konsequenzen landesplanerischer Flächenzuweisungen.

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BBR: B 7273

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Zwar ist die Landesplanung nicht in der Lage, Flächenzuweisungen selbst und unmittelbar vorzunehmen, es sprechen aber Anzeichen dafür, daß die Wirkungen landesplanerischer Programme und Pläne rechtsintensiver werden, wie an Beispielen aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und i.b. Nordrhein-Westfalen (unter Einschluß der Gebiete mit besonderen Freiraumfunktionen) aufgezeigt wird. Im Anschluß daran werden rechtliche Konsequenzen dieser o.g. Rechtsintensivierung erörtert im Hinblick auf Rechtsschutz, Plangewährleistung und Entschädigung, auch mit einigen kurzen Bemerkungen über entsprechende Regelungen in der Schweiz und den Niederlanden.

Beschreibung

Schlagwörter

Vorranggebiet, Flächennutzung, Landesplanungsrecht, Entschädigungspflicht, Raumordnung

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In: Voraussetzungen und Auswirkungen landesplanerischer Funktionszuweisungen, Hannover: (1975), S. 123-133, Lit.

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Vorranggebiet, Flächennutzung, Landesplanungsrecht, Entschädigungspflicht, Raumordnung

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Forschungs- und Sitzungsberichte; 104