Baurecht. Bauvorbescheid. Planungshoheit, Einvernehmen, Bundesbahn, Fachplanung, Entwidmung; BVerwG, Urteil v. 16.12.88 - Az.; 4 C 48.86.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
SEBI: Zs 2216-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Anlagen der Bahn i.S. des § 36 BBahnG sind auch die Grundflächen, die einem der Aufgabe der öffentlichen Eisenbahn (§ 4 Abs. 1 AEG) entsprechenden Bahnbetrieb zu dienen bestimmt sind. Soll eine Bahnanlage künftig nach dem Willen der Bundesbahn "bahnfremden" Nutzungen offenstehen, so kann eine solche "Entwidmung", sofern dafür kein Planfeststellungsverfahren erfolgt, nur durch eindeutige und bekanntgemachte Erklärung der Bahn geschehen, die für jedermann klare Verhältnisse schaffen. Die Gemeinde, auf deren Gebiet die Bahnanlage liegt, hat aufgrund ihrer Planungshoheit Anspruch darauf, daß die Bahn ihre in bezug auf die Bahnanlage beabsichtigten Dispositionen in einer eindeutigen hoheitlichen Willensäußerung möglichst frühzeitig und umfassend offenlegt. (-y-)
Beschreibung
Schlagwörter
Planungshoheit, Gemeinde, Verkehr, Rechtsprechung, Bauvorbescheid, Bundesbahn, BVerwG-Urteil, Recht, Planungsrecht
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
In: Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 40(1990), Nr.11, S.435-438, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Planungshoheit, Gemeinde, Verkehr, Rechtsprechung, Bauvorbescheid, Bundesbahn, BVerwG-Urteil, Recht, Planungsrecht