Entschädigung für beeinträchtigte Quellschüttung infolge Straßenbau?
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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0942-5454
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ZLB: Zs 4381
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RE
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Abstract
Nach dem Ausbau einer Landesstraße war die Schüttung einer in einem Sammelschacht gefaßen Quelle, die auf einem angrenzenden, gemeindeeigenen Grundstück liegt, um ca. 90% zurückgegangen. Die Quelle wurde in wasserarmen Zeiten zur Ergänzung der Trinkwasserversorgung genutzt. Wegen des Rückgangs der Quellschüttung verlangte die Gemeinde Schadenersatz vom Land. Da ihr Schadenersatzanspruch von der staatlichen Straßenbauverwaltung nicht anerkannt wurde, erhob die Gemeinde Klage, die aber in beiden verwaltungsgerichtlichen Instanzen erfolglos blieb. Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.3.1997 - 8 S 3188/96 - (bisher nicht veröffentlicht). difu
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Die Kommunalverwaltung. Brandenburg
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Nr. 11
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S. 347-348/Rdnr.182