Flächensanierung als Rechtsproblem.

Herrmann, Nikolaus
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1989

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SEBI: 90/1011

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Der Autor untersucht die Verantwortung für die Sanierung von stillgelegten, offiziell betriebenen und "wilden" Mülldeponien nach dem Abfallgesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz und dem allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht. Hiernach kann ein Verursacher bzw. Eigentümer nur in Anspruch genommen werden, wenn ein Grundstück eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt. Eine solche Verantwortlichkeit des Verursachers bzw. des Eigentümers ist jedoch ausgeschlossen bzw. reduziert, wenn die zuständige Behörde den Betrieb in seiner Art und seinem Umfang genehmigt hatte (sog. Legalisierungswirkung). Davon zu unterscheiden ist die bloße Duldung eines Betriebes durch die zuständige Behörde, die diese Legalisierungswirkung nicht entfalten kann. Ferner wird die Sanierung von Industriebetriebsgelände, von Baugrundstücken und sonstigen Flächen untersucht. jüp/difu

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Baden-Baden: Nomos (1989), XIV, 238 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Hamburg 1988)

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Serie/Report Nr.

Forum Umweltrecht; 2

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