Nachbarklage gegen kommunalen Sportplatz. OVG NW, Urteil vom 29.11.1993 - 11 A 773/90, nicht rechtskräftig.

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Datum

1994

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Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

0721-7390

ZDB-ID

Standort

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Autor:innen

Zusammenfassung

1. Die 18. BImSchV legt Immissionsrichtwerte zwar als absolute Zumutbarkeitsschwellen, die nicht überschritten werden dürfen, jedoch nicht als absolute Zumutbarkeitsgrenzen, die von der immissionsbetroffenen Nutzung in jedem Fall hingenommen werden müssen, fest. Vielmehr dienen sie insoweit nur als Regelgrenzen, die bei Vorliegen von Besonderheiten auf Seiten der immissionsbetroffenen Nutzung nach unten korrigiert werden können und müssen. 2. Anwendung der Bestimmung der 18. BImSchV auf den Betrieb eines Sportplatzes neben einem reinen Wohngebiet, der lediglich als Schulsportanlage genehmigt wurde, auf dem aber auch Fußball außerhalb des Vereinssports von sogenannten Freizeitmannschaften gespielt wird. Soweit Leitsätze. Im vorliegenden Fall ist ein reines Wohngebiet bereits durch den Lärm einer Straße betroffen. Die Anwendung der Richtwerte der 18. BImSchV würde dazu führen, daß die Anwohner auch in den verkehrsarmen Zeiten an Sonn- und Feiertagen nun von Sportlärm betroffen wären. Um dies zu verhindern, ist die Beschränkung der Nutzungszeiten zulässig und geboten.

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Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.8

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S.310-311

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

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