Abzug für Instandsetzungskosten bei der Mieterhöhung nach Modernisierung?
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Der Autor nimmt eine ablehnende Haltung zu vereinzelt entwickelten Ansätzen ein, die eine Pflicht zum Abzug von sog. ersparten Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten zu begründen versuchen. Diese Argumentation liegt auf der gegenwärtigen Rechtslage für den preisfreien Wohnraum, denn auch im Rahmen des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe und des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes ist ein Abzug für ersparte Instandsetzungskosten nicht zulässig; vielmehr dürfen alle durch Modernisierung verursachten Instandsetzungskosten in vollem Umfang zur Grundlage der Mieterhöhung gemacht werden. hn
Beschreibung
Schlagwörter
Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Wohnwert, Gebrauchswert, Instandsetzung, Instandhaltung, Mieterhöhung, Mieterhöhungsregelung, Mietpreisrecht, Miethöhengesetz, Modernisierungsgesetz, Neubauwohnung, Altbauwohnung
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 32(1979)Nr.49, S.2496-2499, Lit.
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Wohnen/Wohnung, Modernisierung, Wohnwert, Gebrauchswert, Instandsetzung, Instandhaltung, Mieterhöhung, Mieterhöhungsregelung, Mietpreisrecht, Miethöhengesetz, Modernisierungsgesetz, Neubauwohnung, Altbauwohnung