Entschädigungs- und Ausgleichsleistung, Sachenrechtsanpassung, Schuldrechtsänderung.

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Berlin

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ZLB: 96/1298-4

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RE

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Abstract

Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen befaßt sich in der Informationsschrift mit dem Thema der offenen Vermögensfragen außerhalb des Vermögensgesetzes. Die Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung sind zivilrechtliche Verfahren, für die die Vermögensverwaltung keine eigene Zuständigkeit haben, an die sich die Bürger aber mit ihren Fragen wenden. Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz regelt die eigentliche Aufgabe, in überschaubarer Zeit wieder für die Rechtssicherheit bei Grundstücken zu sorgen; mit dem Schuldenrechtsänderungsgesetz werden zusätzlich die besonderen Rechte schuldrechtlicher Art an Grundstücken erfaßt, wie sie in der DDR begründet wurden und nach der Wiedervereinigung zu Interessenkonflikten führten. Das Entschädigungsgesetz will im Einzelfall, bei dem das einzelne Grundstück den einzelnen Rechten nicht in einer alle Seiten befriedigenden Weise zugeteilt wurde, zusätzlich für ein Mindestmaß an Gerechtigkeit und für einen gewissen Ausgleich sorgen. Neben den kommentierenden Darstellungen der betreffenden rechtlichen Regelungen enthält die Broschüre mehrere Merkblätter des Vermögensamtes sowie Adressen, Öffnungszeiten, Ansprechpartner und Organigramme der beteiligen Verwaltungen: des Bürgerbüros, der Abteilung V der Senatsverwaltung für Finanzen, der Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen. goj/difu

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72 S.

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