Handlungs- und Rechtsschutzformbestimmung bei Regelungen der institutionellen Behördenorganisation. Rechtsnaturprobleme der sog. Organisationsakte im Hinblick auf ihre Einordnung in das Rechtsschutzsystem.

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DE

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Hamburg

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ZLB: 92/4718

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DI

Zusammenfassung

Ein besonderes Problem der Lehre von den Handlungsformen der Verwaltung sind die sog. "Organisationsakte". Darunter sind alle organisatorischen Regelungen zu verstehen, die einen bestimmten organisatorischen Erfolg herbeiführen. Dazu gehören z.B. die Errichtung, Vergrößerung, Zusammenlegung u.s.w. von Behörden. Da solche Akte eine Vielzahl von Einzelregelungen umfassen, sind sie rechtlich schwer zu qualifizieren. Sie werden nach den widerstreitenden Ansichten als verwaltungsinterne Vorschriften, Rechtsnormen mit Außenwirkung und als Verwaltungsakte qualifiziert. Zu widerspruchsfreien Lösungen kommt man jedoch nur, wenn die grundsätzliche "Wahlfreiheit" des jeweiligen Regelungsgebers akzeptiert und anhand der einzelnen Regelung nach den Indizien für die beabsichtigte Rechtswirkung gesucht wird. Organisatorische Regelungen mit unmittelbarer Rechtswirkung für den Bürger sind jedoch regelmäßig als Rechtsnormen anzusehen. lil/difu

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XXVIII, 268 S.

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