Die Verantwortlichkeit für schädliche Bodenveränderungen und Altlasten nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 2003/1436

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Mit dem Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998, das mit seinem wesentlichen Inhalt am 1. März 1999 in Kraft getreten ist, wurden erstmals bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen zur Bewältigung der Altlastenproblematik geschaffen. Diesem Gesetz kommt angesichts von mehr als 300.000 altlastenverdächtigen Flächen und einem geschätzten Sanierungsaufwand von mindestens 150 Mrd. EUR erhebliche praktische Bedeutung zu. Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit den Regelungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über den Kreis der Sanierungsverantwortlichen, der erheblich über die "klassischen" Zurechnungsfiguren des Handlungs- und Zustandsstörers hinaus erweitert wurde. Dargestellt werden aber auch der Inhalt der Sanierungspflicht, die Vorschriften zur Vermeidung neuer Bodenbelastungen sowie Entstehungsgeschichte und verfassungsrechtliche Grundlagen des Gesetzes. difu

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LI, 257 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 3576