Art. 3 Abs. 1 GG als Prinzip absoluter Rechtsgleichheit.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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ZLB: 98/706
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DI
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Abstract
Nach Art. 3 Abs. 1 GG sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich, und die Bindung des Gesetzgebers an diesen Artikel ist Voraussetzung für die verfassungsrechtliche Relevanz der Frage nach ihrer Ausgestaltung im einzelnen. In diesem Zusammenhang werden die unterschiedlichen Phasen der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) untersucht. Die dogmatische Struktur des Gleichheitssatzes und seine Anwendung durch das BVerfG stehen im Vordergrund. Die grammatische, teleologische, systematische und historische Auslegung bildet den Schwerpunkt dieser Untersuchung. Zum Schluß untersucht der Autor, wie sich die häufig auftretende Problematik der Vereinbarkeit typisierender Regelungen mit dem Gleichheitssatz in das vom Autor entwickelte Prüfungsschema einordnen läßt. kirs/difu
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XIX, 328 S.
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Verwaltungswissenschaftliche Abhandlungen; 12