Bestandsschutz atomrechtlicher Anlagen.

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Bonn

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ZLB: 92/3181

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Abstract

Eine lebhaft diskutierte Frage im Atomrecht ist, ob und wieweit der Betreiber einer atomrechtlichen Anlage sich gegenüber behördlichen Maßnahmen auf Bestandsschutz berufen kann. Interessant ist dies vor allem im Hinblick darauf, daß ein eventueller Ausstieg aud der atomaren Stromerzeugung durch die Entschädigungsregelung nach § 18 Atomgesetz eine enorme finanzielle Belastung für die öffentlichen Kassen darstellen würde. Ziel der Arbeit ist es, den gegenwärtigen Meinungsstand zur Ausgangsfrage darzustellen. Soweit erforderlich, werden zu den grundsätzlichen Erläuterungen des Bestandsschutzinstituts Vergleiche zum Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht gezogen, die auch die rechtsdogmatische Einordnung und die Untersuchung der Möglichkeit eines grundrechtlichen Schutzes für die Betriebergesellschaften erleichtert. An die Bestandsaufnahme der derzeitigen Rechtslage schließt sich die Frage an, ob der Betreiber auch schon im gestuften (Teil-) Genehmigungsverfahren Bestandsschutz genießt. Verbesserungsvorschläge beschließen die Arbeit. lil/difu

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XXVI, 213 S.

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