Die Gleichschaltung der badischen Gemeinden 1933/34.
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SEBI: 86/3363
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Zusammenfassung
Als Gleichschaltung wird ein mehrdeutiger Prozeß bezeichnet, an dessen Ende die Institutionalisierung der nationalsozialistischen Diktatur auf allen Ebenen staatlichen und gesellschaftlichen Lebens stand. Der Autor beschreibt die Phasen der Entwicklung dieses Prozesses anhand der badischen Gemeinden in den Jahren 1933/34. Ausgehend von einer Darstellung der allgemeinen politischen und wirtschaftlichen Entwicklung der badischen Gemeinden werden die Maßnahmen der Gleichschaltung (z.B. Entzug der kommunalen Polizeibefugnisse usw.) und ihre Folgen, die neue Gesetzgebung (z.B. Gleichschaltungsgesetz, "Säuberung" der Bürgermeisterstellen etc.) und die Haltung sonstiger politischer und maßgeblicher gesellschaftlicher Kräfte (Rolle kommunaler Verbände, der SS und SA) in bezug auf die Gemeinden behandelt. Dabei findet die Gleichschaltung in der Stadt Freiburg besondere Berücksichtigung. kp/difu
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Schlagwörter
Gemeinde, Wahlen, Kommunale Selbstverwaltung, Gleichschaltung, Nationalsozialismus, Bürgermeister, Beamtenrecht, Gemeinderat, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Partei, Kommunalpolitik, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte
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Freiburg: (1985), XIV, 446 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1985)
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Gemeinde, Wahlen, Kommunale Selbstverwaltung, Gleichschaltung, Nationalsozialismus, Bürgermeister, Beamtenrecht, Gemeinderat, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter, Partei, Kommunalpolitik, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Wissenschaft/Grundlagen, Geschichte