Freiflächenentwicklungsplan. Landschaftsplan gemäß § 4 HENatG. Stand 1983.
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1984
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SEBI: 85/3556-4
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Zusammenfassung
Mit dem Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main liegt ein bedeutsames Stück planerischen Umweltschutzes vor. Als Entwicklungsplan nach dem Bundesbaugesetz wird er künftig bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sein. Als Landschaftsplan nach dem Hessischen Naturschutzgesetz bestimmt er alle Flächen außerhalb der vorhandenen und zukünftigen Baugebiete nach ihrer landschaftlichen Eigenart zur Sicherung der natürlichen Umwelt. So werden beispielsweise die Talauen der Nidda und der Taunusbäche als Frischluftschneisen sowie siedlungsnahe Erholungsgebiete für die Bürger freigehalten. Ebenso werden Freiraumnutzungen wie Land- und Forstwirtschaft, Sport, Klein- und Freizeitgärten gesichert. Ein Netz von Wegeverbindungen soll diese Bereiche künftig besser miteinander verknüpfen. st/difu
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Frankfurt: (1984), 56 S., Kt.; Abb.