Freiflächenentwicklungsplan. Landschaftsplan gemäß § 4 HENatG. Stand 1983.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1984

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 85/3556-4

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Mit dem Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main liegt ein bedeutsames Stück planerischen Umweltschutzes vor. Als Entwicklungsplan nach dem Bundesbaugesetz wird er künftig bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen sein. Als Landschaftsplan nach dem Hessischen Naturschutzgesetz bestimmt er alle Flächen außerhalb der vorhandenen und zukünftigen Baugebiete nach ihrer landschaftlichen Eigenart zur Sicherung der natürlichen Umwelt. So werden beispielsweise die Talauen der Nidda und der Taunusbäche als Frischluftschneisen sowie siedlungsnahe Erholungsgebiete für die Bürger freigehalten. Ebenso werden Freiraumnutzungen wie Land- und Forstwirtschaft, Sport, Klein- und Freizeitgärten gesichert. Ein Netz von Wegeverbindungen soll diese Bereiche künftig besser miteinander verknüpfen. st/difu

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Frankfurt: (1984), 56 S., Kt.; Abb.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen