Kunstverleih und Künstlerförderung als kommunale Aufgabe.
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ZZ
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SEBI: Zs 1505-28,1
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
BBR: Z 55a
IRB: Z 892
IFL: Z 485
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Zusammenfassung
Kunstverleih, in der Bundesrepublik Deutschland wie in Österreich, der Schweiz, bei unseren west- und nordeuropäischen Nachbarn, in Nordamerika, Israel und einigen weiteren Staaten, ist die Vermittlung hauptsächlich der zeitgenössischen originalen Bildenden Kunst, indem er den unmittelbaren Umgang mit ihr im privaten Leben möglich macht. Aus dem Vertrieb von Kunst entstanden, auf der Suche des Künstlers nach einem Publikum für seine freien Werke, ist Kunstverleih, unbeschadet seiner Hilfe zur Kunstbildung, mehr oder weniger selbst eine Form des Vertriebes. Er hängt eng zusammen mit der Kunst-, also vor allem der Künstlerförderung, die Breitenförderung sein muß, da kein Großer ohne viele Geringere erwächst und hinreichende Kriterien fehlen - und immer fehlen werden -, den kommenden Meister schon früh zu erkennen. Nach langer geschichtlicher Entwicklung wird Kunstverleih bei uns seit zwei Jahrzehnten grundsätzlich als kommunale Aufgabe behandelt. Nach Voraussetzungen, Zielen und Wirkungen ein eigengeartetes Arbeitsfeld, neben und in Zusammenarbeit mit Museen, Städtischen Galerien, Büchereien, Volkshochschulen und Künstlergruppen, ist sein eigentlicher Ort die kommunale Kunstpflege und Künstlerförderung, unmittelbar im Kulturamt oder mittelbar in kommunal unterstützten Kunstvereinen oder eigenen Kunstverleih-Vereinen. difu
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Kunst, Kunstverleih, Kunstförderung, Kommunalaufgabe, Kulturpolitik, Stadtplanung/Städtebau, Kultur
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Archiv für Kommunalwissenschaften, Stuttgart, Jg. 28(1989), H. 1, S. 1-27, Lit.
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Kunst, Kunstverleih, Kunstförderung, Kommunalaufgabe, Kulturpolitik, Stadtplanung/Städtebau, Kultur