Die Umgebungslärmrichtlinie der EU und ihre Umsetzung in deutsches Recht im Verhältnis zum Lärmschutz beim Bau von Verkehrswegen aus der Sicht eines kritischen Praktikers.
Heymann
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Heymann
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DE
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Köln
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0012-1363
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ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
BBR: Z 121
IRB: Z 1014
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Abstract
Die Umgebungslärmrichtlinie der EU vom 25.6.2002, die am 18.7.2004 in deutsches Recht hätte umgesetzt sein müssen, wird infolge der verfahrensrechtlichen und fachlichen Unzulänglichkeit der deutschen Gesetzgebung zum Erreichen des vorgestellten Lärmschutzes, vor allem der verwaltungsmäßigen Umsetzung, erhebliche Schwierigkeiten bereiten. Die EU-Umweltbürokratie verfügt anscheinend nicht über die erforderlichen Kenntnisse bezüglich der Immissions-(Lärm-)Schutz-Standards. Die Regelungen im Einzelnen verstoßen verschiedentlich gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU-Staatengemeinschaft, weil einige Lärmschutzforderungen allenfalls für die jeweilige Region von Bedeutung sind. Die Richtlinie zeigt, dass das deutsche Immissionsschutzrecht, gerade auf dem Sektor des Lärmschutzes, bereits ein hohes Niveau erreicht hat. difu
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Journal
Deutsches Verwaltungsblatt
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Nr. 20
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S. 1253-1264