Zur Unzulässigkeit gesetzlich nicht geregelter Bürgerbeteiligungen auf Gemeindeebene.
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1983
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ZZ
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Mit der zunehmenden Zahn von Bürgerinitiativen wird immer wieder die Forderung nach mehr Bürgerbeteiligung im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen laut. Bürgerbeteiligungen außerhalb des Regelungsbereichs der Gemeindeordnung verstoßen jedoch gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz der repräsentativen Demokratie. Diese Auffassung wird am Beispiel der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen näher erläutert. wg
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Verwaltungsrundschau 29(1983)Nr.5, S.181-183, Lit.