Die Rechtsschutzmöglichkeiten von Nachbargemeinden beim Zielabweichungsverfahren nach bayerischem Landesplanungsrecht.

Boorberg
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Boorberg

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München

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0522-5337

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ZLB: 4-Zs 987

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RE

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Abstract

Das Landesplanungsrecht regelt ausführlich die Voraussetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten und beschränkt damit ihre Zulässigkeit. Kritiker sehen hierdurch vor allem Entwicklungschancen von kleineren Gemeinden gemindert. Auch die Bayerische Staatsregierung plant deutliche Lockerungen der gesetzlichen Vorgaben. Bislang werden im Einzelfall so genannte Zielabweichungsentscheide erlassen, um trotz der Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Großprojekte zuzulassen. Noch nicht abschließend geklärt ist hierbei die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Gemeinden aus der Umgebung des geplanten Standortes gerichtlichen Rechtsschutz gegen Zielabweichungen erlangen können.

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Bayerische Verwaltungsblätter

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Nr. 14

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S. 421-427

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