Wildwestrecht für Wohnungseigentümer?

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Abstract

Eine angeblich festgestellte Unzufriedenheit der Wohnungseigentumserwerber kann der Autor nicht feststellen. Das Zusammenleben im Haus, mit Nachbarn, die steigenden Kosten für Energie, Wasser, Muellabfuhr usw., das alles sind Probleme, die beim Wohnungseigentum über die Verwaltung laufen, aber weder dieser noch dem Wohnungseigentum ungeprüft und pauschal angelastet werden dürfen. Was bleibt, ist die Aufgabe aller Beteiligten, die Information und das Wissen der Wohnungseigentümer und Verwaltungsbeiräte zu verbessern. (rh)

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Wohnungswesen, Wohnraum, Eigentumswohnung, Wohnungseigentumsgesetz, Bewohner, Erwerb, Kauf, Erwartung, Zufriedenheit, Kritik, Wohnungsrecht

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Wohnungseigentum, Hamburg 36(1985), Nr.4, S.2

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Wohnungswesen, Wohnraum, Eigentumswohnung, Wohnungseigentumsgesetz, Bewohner, Erwerb, Kauf, Erwartung, Zufriedenheit, Kritik, Wohnungsrecht

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