Baurechtliche Festsetzungsmöglichkeiten von Dachbegrünungen im Bebauungsplan.
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Datum
1986
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SEBI: Zs 2772-4
IRB: Z 911
BBR: Z 250
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Zusammenfassung
Obwohl in einigen Städten des Bundesgebietes die Begrünung von Dachflächen auf Tiefgaragen und Gebäuden in Bebauungsplänen rechtskräftig festgesetzt wurde, gibt es dennoch über die Rechtsgrundlage keine einheitliche Auffassung. Unter Hinweis auf städtebauliche Leitbilder und die besondere Situation kann Dachbegrünung einerseits ein städtebauliches Anliegen sein, wofür das Bundesbaugesetz in Betracht kommt; andererseits kann sie ein gestalterisches Anliegen sein, das damit dem Bauordnungsrecht der Länder zuzuordnen ist. Es werden mehrere baurechtliche Möglichkeiten untersucht, nach denen die Darstellung bzw. Festsetzung von Dachbegrünungen in den Bauleitplänen getroffen werden kann. (cv)
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Das Gartenamt, Hannover 35(1986), Nr.6, S.345-347, Lit.