Mieterhöhung wegen Instandhaltung und bauliche Änderung im Kostenmietrecht. Überarbeiteter Vortrag bei der Veranstaltung "Mietrecht/Mietpreisrecht des ESW-Deutschland in Berchtesgaden.

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IRB: Z 877

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Gegenstand der Ausführungen sind die aus der Erhaltung des Wohnungsbestandes zulässigen Mieterhöhungen nach dem Kostenmietrecht. Das Kostenmietrecht gilt nur für preisgebundenen Wohnraum, deren mietpreisrechtliche Vorschriften einzeln aufgelistet werden. Es werden die mietwirksamen baulichen Änderungen und Instandsetzung und die Grundlagen der Zustimmungserfordernis sowie die Grundlagen der Mietenneuberechnung aufgeführt. Ansätze in der Mietenneuberechnung liegen in den Kosten der baulichen Änderung, in deren Finanzierung, den laufenden Aufwendungen und den Aufwandsverzichten. Es wird die Durchführung der Mieterhöhung erörtert und auf die Verlängerung der Preisbindung hingewiesen. hg

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Recht, Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mieter, Wohnungsmodernisierung, Mietpreis, Kostenmiete, Bauveränderung, Mietberechnung, Mietpreisbindung

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 74(1984)Nr.8, S.367-372

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Recht, Wohnung, Mietrecht, Mieterhöhung, Mieter, Wohnungsmodernisierung, Mietpreis, Kostenmiete, Bauveränderung, Mietberechnung, Mietpreisbindung

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