Das kausale Schuldanerkenntnis - eine verzichtbare Rechtsfigur.
Beck
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Datum
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ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Beck
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
1439-6351
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 292 ZB 7099
BBR: Z 558
BBR: Z 558
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Anerkenntnisse sind eine zentrale Rechtsfigur in Bauverträgen: § 2 VIII Nr. 2 S. 1 VOB/B gibt dem Unternehmer einen Vergütungsanspruch für eigenmächtige Leistungen, wenn der Besteller diese nachträglich anerkennt; §15 III 5 VOB/B bestimmt, dass nicht fristgerecht zurückgegebene Stundenlohnzettel als anerkannt gelten. Nach § 16 VI 2 Halbs. 2 VOB/B kann der Besteller an Gläubiger des Unternehmens zahlen, wenn sich dieser nicht (rechtzeitig) erklärt, ob er die Forderungen seiner Gläubiger anerkennt. Der Beitrag zeigt, dass die Probleme um Einordnung, Qualifikation und Abgrenzung von Anerkenntnissen eine Ursache haben - nämlich die überflüssige Erfindung des kausalen Schuldanerkenntnisses: Diese gesetzlich nicht vorgesehene, lediglich über die "Verlegenheitslösung" nach §§ 311, 241 BGB konstruierte Rechtsfigur ist dogmatisch nicht begründbar, zu den §§ 780, 781 BGB und § 212 I Nr. 1 BGB nicht abgrenzbar, und führt auf der Rechtsfolgenseite zu unlösbaren Verwerfungen. Das kausale Schuldanerkenntnis sollte deshalb aufgegeben werden; die gesetzlichen Lösungen sind stimmig, harmonisch und praktikabel.
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
Ausgabe
Nr. 11
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Seiten
S. 681-684