Kooperative Gesetzeskonkretisierung. Verfahren zur Erarbeitung von Umwelt- und Technikstandards.

Nomos
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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 95/1246

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Zusammenfassung

In komplexen Regelungsmaterien wie dem Umwelt- und dem Technikrecht können die einschlägigen Gesetze oft nur durch die Erarbeitung von Umwelt- und Technikstandards im Zusammenspiel von Verwaltung, Sachverständigen, gesellschaftlichen Gruppen (Verbänden) und Gerichten konkretisiert werden. Besonders wichtig ist dabei das Verfahren, das das Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft regelt. Neben dem Staat und den Regelungsadressaten (also in der Regel Wirtschaft und Industrie) sind dabei auch die von der Techniknutzung nachteilig Betroffenen einzubeziehen. Beschrieben werden verschiedene Typen kooperativer Standardsetzung von der privatverbandlichen Erarbeitung bis zum Erlaß administrativer Rechtsnormen, wobei einzelne Verfahren (z. B. DIN-Normung) exemplarisch herausgegriffen werden. Aufgrund der Untersuchung der Wirksamkeit der einzelnen Verfahren werden auch Änderungsvorschläge erarbeitet. lil/difu

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275 S.

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Forum Umweltrecht; 13