Die Ratsschreiber der Reichsstadt Nürnberg.

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SEBI: 80/5143

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Abstract

Die rechtsgeschichtliche Arbeit versucht, ein umfassendes Bild der Nürnberger Ratsschreiber im Hinblick auf das Amt und seine Träger zu zeichnen und die Unterschiede zu den Stadtschreibern in anderen Städten aufzuzeigen.Auf der Basis umfangreicher Quellenstudien wird herausgearbeitet, auf welche Weise sich das Amt des Ratsschreibers in der Reichsstadt Nürnberg herausgebildet hat, welche Rechtsgrundlagen für die Bestallung dieser juristisch vorgebildeten Beamten geschaffen wurden und wie die Bestellung zum Ratsschreiber vor sich ging.Erläutert wird ferner, welche persönlichen und beruflichen Voraussetzungen ein Bewerber aufweisen mußte und welche Rechte, Pflichten und Aufgabenbereiche einem Ratsschreiber zukamen.Fünf Jahrhunderte hindurch (zwischen 1307 und 1806) standen die Ratsschreiber (bis 1419 wurden sie Stadtschreiber genannt) im Brennpunkt des politischen Geschehens - als loyale Wegbegleiter einer im wesentlichen souveränen Oligarchie.Als des ,,Rats Aug'' bildeten sie die zentrale Verbindungsstelle zur reichsstädtischen Obrigkeit.Die Verantwortung für Protokollführung und diplomatische Korrespondenz lieferte ihnen umfassende Informationen aus erster Hand, die es ihnen ermöglichten, die nürnbergische Politik maßgeblich zu beeinflussen. bg/difu

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Ratsschreiber, Stadtschreiber, Beamter, Stadtrat, Reichsstadt, Kommunalrecht, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter

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Nürnberg: Selbstverlag (1979), XXXII, 261 S., Abb.; Lit.; Reg.

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Ratsschreiber, Stadtschreiber, Beamter, Stadtrat, Reichsstadt, Kommunalrecht, Stadtgeschichte, Rechtsgeschichte, Kommunalbediensteter

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Nürnberger Werkstücke zur Stadt- und Landesgeschichte; 28